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DIN Normen für barrierefreie Küchen

1992 erschien die DIN 18025 in 2 Teilen. Beide Teile regelten die Planungsgrundlagen für barrierefreie Wohnungen.

1992 erschien die DIN 18025 in 2 Teilen. Beide Teile regelten die Planungsgrundlagen für barrierefreie Wohnungen. Teil 1 speziell für Rollstuhlfahrer, Teil 2 für Menschen mit anderen Behinderungen. Hier ging es nicht nur um andere mobile Einschränkungen, sondern auch um Sehbehinderte, Hörgeschädigte, Kinder, klein- und großwüchsige Menschen, aber auch um gehbehinderte und ältere Menschen. Mit dieser DIN wurde übrigens der Begriff „barrierefrei“ eingeführt. Fast 20 Jahre später wurde sie abgelöst von der DIN 18040 mit inzwischen 3 Teilen. Für unsere Arbeit relevant ist der Teil 2, Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Wohnungen. In diesem Teil werden die beiden Teile des Vorgängers aktualisiert.

Wir beschäftigen uns hier nur mit den Vorgaben für barrierefrei nutzbare Küchen für Rollstuhlnutzer. Die Bewegungsflächen sind gleich geblieben:

  • Zum Drehen und Wenden mit einem Rollstuhl muss in der Küche ein Platz von 150 cm x 150 cm zur Verfügung stehen.
  • Vor den Möbelteilen, in unserem Fall der Kücheneinrichtung, muss eine mindesttiefe Bewegungsfläche von 150 cm vorgesehen sein.
  • Diese Bewegungsflächen dürfen überlappen.

In der DIN 18025 Teil 1 hieß es noch, dass Herd, Vorbereitungsbereich und Spüle uneingeschränkt unterfahrbar sein müssen. Ebenso müssen sie auf die entsprechende Arbeitshöhe des Nutzers montiert werden können. Weiterhin war zur Unterfahrbarkeit der Spüle ein Unterputzsyphon erforderlich. (dem sind wir allerdings nie vor Ort begegnet)

Einen wichtigen Hinweis gibt es noch in der aktuellen DIN:

„Bei der Planung der haustechnischen Anschlüsse in einer Küche für Rollstuhlnutzer ist die Anordnung von Herd, Arbeitsplatte und Spüle übereck zu empfehlen“ In dem DIN Vorgänger war das noch so beschrieben: „Kochfeld, Vorbereiten und Spülen sollten übereck angeordnet werden können„. Um das Gemeinte zu verdeutlichen, war in der DIN 18025 noch eine Grundrisszeichnung zu sehen. Der Nutzen in der praktischen Umsetzung ist wirklich groß. Die Fahrwege werden auf ein Minimum reduziert! Um beispielsweise den mit Wasser gefüllten Topf von der Spüle zum Kochfeld zu befördern, ist bei optimaler Anordnung lediglich eine Drehung mit dem Rollstuhl notwendig. Nicht aber aufwendiges Rangieren. Kann der Nutzer den Topf nicht heben, kann er ihn aber von der einen Funktion einfach zur anderen ziehen. Und dazwischen befindet sich der Vorbereitungsplatz. Durchdacht ausgestaltet, mit Stauraum, Steckdosen und evtl. in der Arbeitsfläche eingelassenem Schneidbrettchen ist auf kleinem Raum schon sehr viel barrierefreie Nutzung für einen Rollstuhlnutzer vorbereitet.

Das Fazit aus der aktuellen DIN auf uns Küchenplaner übertragen:

Wir planen barrierefreie Küchen, wenn sie für den oder die Nutzer möglichst uneingeschränkt gebrauchsfähig sind. Und wir müssen sie in die Räumlichkeiten planen, die uns die Architekten zur Verfügung stellen. Die DIN 18040 richtet sich also nicht an uns, sondern an die Gebäudeplaner. Sie heißt ja auch „Barrierefreies Bauen-Planungsgrundlagen“.

Wir machen das Beste daraus.

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