Finanzielle Mehraufwendungen bei barrierefreien Küchen
Alle Zuschüsse die evtl. gewährt werden können, beziehen sich auf die Kosten, die durch die Behinderung entstehen.
Ein Beispiel:
Wir alle benötigen ein Kochfeld zum Kochen und einen Backofen zum Gratinieren, Backen oder Garen. Standardlösung ist hier ein Kochfeld mit darunter befindlichem Backofen. Das Kochfeld wird in der Regel durch Bedienknebel am Backofen gesteuert. Das kostet X Euro. Hier ist zunächst einmal kein behinderungsbedingter Mehraufwand (BMA) festzustellen. Planen wir eine barrierefreie Küche für z. B einen Rollstuhlfahrer, muss das Kochfeld unterfahrbar ausgeführt werden und der Backofen in einer Höhe entsprechend den Anforderungen des Nutzers eingebaut werden. Das kostet Y Euro.
Jetzt entsteht behinderungsbedingter Mehraufwand: Ein einzelnes, autarkes Kochfeld und der autarke, hochgebaute Backofen sind entschieden teurer als ein Kochfeld / Backofen Set. Das bedeutet: Behindertengerechte Lösung Y abzüglich Standard X = BMA und wird je nach Kostenträger gefördert. Diese Verrechnung zieht sich durch die ganze Kostenerfassung der in diesem Beispielfall rollstuhlgerechten Küche. Es müssen also alle Möbelteile und Elektrogeräte die zum Einsatz kommen sollen, auf Standard und behinderungsbedingte Mehrkosten untersucht werden.
Wir weisen die Mehrkosten nach unserem besten Wissen und Gewissen aus. Das bedeutet nicht unbedingt auch die komplette Anerkennung durch den jeweiligen Kostenträger. Wie überall spielt auch hier der Ermessensspielraum eine Rolle. Damit diese behinderungsbedingten Mehraufwendungen von einem Kostenträger anerkannt werden können, muss er sie kennen. Dafür benötigt er von uns nicht nur ein komplettes Angebot über die geplante barrierefreie Küche, sondern auch eine Ausweisung des BMA. Und den bekommt er von uns.