Grundsätzlich kostet bei uns z. B. ein Unterschrank in einer barrierefreien Küche nicht mehr, als in einer normalen Fußgängerküche. Es ist der gleiche Schrank!

Grundsätzlich kostet bei uns z. B. ein Unterschrank in einer barrierefreien Küche nicht mehr, als in einer normalen Fußgängerküche. Es ist der gleiche Schrank! Ebenso alle anderen Schränke, Arbeitsplatten, Spülen, Elektrogeräte. Alles ohne Aufschläge.

Wie können in einer barrierefreien Küche denn dann höhere Kosten entstehen?

  • Es kann sein, dass ein bestimmtes Elektrogerät zur Kompensation einer körperlichen Einschränkung gewählt werden muss, das teurer ist.
  • Ist der Küchengrundriss klein, müssen u. U. Liftsysteme für Oberschränke zur Kompensation des fehlenden Stauraums unterhalb der Unterfahrbarkeit eingesetzt werden.
  • Sind unterschiedliche Arbeitshöhen in einer Küche notwendig , können Mehrkosten durch eine höhenverstellbare Arbeitsplatte entstehen.
  • Werden spezielle Schranklösungen benötigt, die die Industrie nicht im Programm hat, werden auch hier Mehrkosten generiert.

Die in der Werbung zu Niedrigpreisen angebotenen Küchenzeilen können nicht einfach auf „barrierefrei“ umgerüstet werden. Der größte Teil der Unterschränke, inkl. Herd, Kochfeld und Spüle, ist z. B. in einer barrierefreien Küche für Rollstuhlfahrer nicht verwendbar.

Sind die funktionellen Anforderungen an eine barrierefreie Küche schon vielfältig, sind die Ansprüche an die Gestaltung nicht minder anspruchsvoll.

Sind die funktionellen Anforderungen an eine barrierefreie Küche schon vielfältig, sind die Ansprüche an die Gestaltung nicht minder anspruchsvoll.

Wir sind nicht an die marktüblichen Einkaufsgesellschaften gebunden und liefern Ihnen eine breite Palette an Frontausführungen und Oberflächengestaltung:
Beschichtete Fronten in verschiedenen Qualitäten und Farbausführungen, lackierte oder in Vollholz gefertigte Schränke. Alles wie Sie mögen. Das Gleiche gilt für Arbeitsplatten, auch hier haben Sie alle Möglichkeiten:

  • HPL beschichtet
  • Beton
  • Edelstahl
  • Vollholzarbeitsplatten
  • Granit

Bei der Auswahl eines bestimmten Elektrogeräteherstellers sind Sie ebenso völlig frei. Hier beraten wir Sie nach Anforderung an die Funktionen und Bedienbarkeit das für Sie passende Gerät auszuwählen. Benötigen Sie beispielsweise einen Geschirrspüler, der elektromotorisch zu öffnen ist oder einen bestimmten Backofen mit dem Sie gut arbeiten können, schlagen wir Ihnen die geeigneten Geräte vor. Sie haben die Wahl.

Ganz sicher: Die Wahl wird mit uns nicht zur Qual.

1992 erschien die DIN 18025 in 2 Teilen. Beide Teile regelten die Planungsgrundlagen für barrierefreie Wohnungen.

1992 erschien die DIN 18025 in 2 Teilen. Beide Teile regelten die Planungsgrundlagen für barrierefreie Wohnungen. Teil 1 speziell für Rollstuhlfahrer, Teil 2 für Menschen mit anderen Behinderungen. Hier ging es nicht nur um andere mobile Einschränkungen, sondern auch um Sehbehinderte, Hörgeschädigte, Kinder, klein- und großwüchsige Menschen, aber auch um gehbehinderte und ältere Menschen. Mit dieser DIN wurde übrigens der Begriff „barrierefrei“ eingeführt. Fast 20 Jahre später wurde sie abgelöst von der DIN 18040 mit inzwischen 3 Teilen. Für unsere Arbeit relevant ist der Teil 2, Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Wohnungen. In diesem Teil werden die beiden Teile des Vorgängers aktualisiert.

Wir beschäftigen uns hier nur mit den Vorgaben für barrierefrei nutzbare Küchen für Rollstuhlnutzer. Die Bewegungsflächen sind gleich geblieben:

  • Zum Drehen und Wenden mit einem Rollstuhl muss in der Küche ein Platz von 150 cm x 150 cm zur Verfügung stehen.
  • Vor den Möbelteilen, in unserem Fall der Kücheneinrichtung, muss eine mindesttiefe Bewegungsfläche von 150 cm vorgesehen sein.
  • Diese Bewegungsflächen dürfen überlappen.

In der DIN 18025 Teil 1 hieß es noch, dass Herd, Vorbereitungsbereich und Spüle uneingeschränkt unterfahrbar sein müssen. Ebenso müssen sie auf die entsprechende Arbeitshöhe des Nutzers montiert werden können. Weiterhin war zur Unterfahrbarkeit der Spüle ein Unterputzsyphon erforderlich. (dem sind wir allerdings nie vor Ort begegnet)

Einen wichtigen Hinweis gibt es noch in der aktuellen DIN:

Bei der Planung der haustechnischen Anschlüsse in einer Küche für Rollstuhlnutzer ist die Anordnung von Herd, Arbeitsplatte und Spüle übereck zu empfehlen“ In dem DIN Vorgänger war das noch so beschrieben: „Kochfeld, Vorbereiten und Spülen sollten übereck angeordnet werden können„. Um das Gemeinte zu verdeutlichen, war in der DIN 18025 noch eine Grundrisszeichnung zu sehen. Der Nutzen in der praktischen Umsetzung ist wirklich groß. Die Fahrwege werden auf ein Minimum reduziert! Um beispielsweise den mit Wasser gefüllten Topf von der Spüle zum Kochfeld zu befördern, ist bei optimaler Anordnung lediglich eine Drehung mit dem Rollstuhl notwendig. Nicht aber aufwendiges Rangieren. Kann der Nutzer den Topf nicht heben, kann er ihn aber von der einen Funktion einfach zur anderen ziehen. Und dazwischen befindet sich der Vorbereitungsplatz. Durchdacht ausgestaltet, mit Stauraum, Steckdosen und evtl. in der Arbeitsfläche eingelassenem Schneidbrettchen ist auf kleinem Raum schon sehr viel barrierefreie Nutzung für einen Rollstuhlnutzer vorbereitet.

Das Fazit aus der aktuellen DIN auf uns Küchenplaner übertragen:

Wir planen barrierefreie Küchen, wenn sie für den oder die Nutzer möglichst uneingeschränkt gebrauchsfähig sind. Und wir müssen sie in die Räumlichkeiten planen, die uns die Architekten zur Verfügung stellen. Die DIN 18040 richtet sich also nicht an uns, sondern an die Gebäudeplaner. Sie heißt ja auch „Barrierefreies Bauen-Planungsgrundlagen“.

Wir machen das Beste daraus.

Alle Zuschüsse die evtl. gewährt werden können, beziehen sich auf die Kosten, die durch die Behinderung entstehen.

Alle Zuschüsse die evtl. gewährt werden können, beziehen sich auf die Kosten, die durch die Behinderung entstehen.

Ein Beispiel:

Wir alle benötigen ein Kochfeld zum Kochen und einen Backofen zum Gratinieren, Backen oder Garen. Standardlösung ist hier ein Kochfeld mit darunter befindlichem Backofen. Das Kochfeld wird in der Regel durch Bedienknebel am Backofen gesteuert. Das kostet X Euro. Hier ist zunächst einmal kein behinderungsbedingter Mehraufwand (BMA) festzustellen. Planen wir eine barrierefreie Küche für z. B einen Rollstuhlfahrer, muss das Kochfeld unterfahrbar ausgeführt werden und der Backofen in einer Höhe entsprechend den Anforderungen des Nutzers eingebaut werden. Das kostet Y Euro.

Jetzt entsteht behinderungsbedingter Mehraufwand: Ein einzelnes, autarkes Kochfeld und der autarke, hochgebaute Backofen sind entschieden teurer als ein Kochfeld / Backofen Set. Das bedeutet: Behindertengerechte Lösung Y abzüglich Standard X = BMA und wird je nach Kostenträger gefördert. Diese Verrechnung zieht sich durch die ganze Kostenerfassung der in diesem Beispielfall rollstuhlgerechten Küche. Es müssen also alle Möbelteile und Elektrogeräte die zum Einsatz kommen sollen, auf Standard und behinderungsbedingte Mehrkosten untersucht werden.

Wir weisen die Mehrkosten nach unserem besten Wissen und Gewissen aus. Das bedeutet nicht unbedingt auch die komplette Anerkennung durch den jeweiligen Kostenträger. Wie überall spielt auch hier der Ermessensspielraum eine Rolle. Damit diese behinderungsbedingten Mehraufwendungen von einem Kostenträger anerkannt werden können, muss er sie kennen. Dafür benötigt er von uns nicht nur ein komplettes Angebot über die geplante barrierefreie Küche, sondern auch eine Ausweisung des BMA. Und den bekommt er von uns.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit haben wir hier einige Kostenträger beschrieben, die häufig im Zusammenhang mit der Kostenbezuschussung für barrierefreie Küchen genannt werden.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit haben wir hier einige Kostenträger beschrieben, die häufig im Zusammenhang mit der Kostenbezuschussung für barrierefreie Küchen genannt werden. Nicht alle fördern jedoch tatsächlich die Einrichtung einer barrierefreien Küche.

Pflegeversicherung

Fördert bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Unter Anrechnung eines angemessenen Eigenanteils wird eine Maßnahme bis zu einem Betrag von 4000€ gefördert. Allerdings muss die Pflegebedürftigkeit mind. Stufe 1 festgestellt sein. Die Einrichtung einer barrierefreien Küche wird gefördert.

Sozialamt

Fördert Hilfen bei der Ausstattung und zum Erhalt einer Wohnung. Diese Leistungen sind subsidiär (nachrangig), was bedeutet, dass mögliche andere Kostenträger vorrangig in Anspruch genommen werden müssen. Die Leistungen des Sozialamtes sind einkommens- und vermögensabhängig. Unter bestimmten Umständen hilft das Sozialamt auch in seinem Rahmen bei barrierefreien Kücheneinrichtungen.

Berufsgenossenschaften

Als Unfallversicherung u. a. zuständig für alle Berufstätigen, die während der Arbeit (hierzu zählt auch der Arbeitsweg) verunfallen. Die Leistungen beziehen sich auch auf Maßnahmen zur Verbesserung oder zum Erhalt von behindertengerechtem Wohnraum. Dazu zählen auch barrierefreie Küchen.

Rentenversicherungsträger

Es gibt keine Förderleistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Die Leistungen beginnen am Arbeitsplatz und enden an der Hauseingangstür.

KFW Bank

Die Förderbank bezuschusst unter der Nr. 455 „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz, mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren“ und als Kredit unter der Nr. 159, bauliche Maßnahmen mit denen „Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden“. Grundlage ist die DIN 18040-2. Für den einen oder anderen Leser sicherlich interessant. Geben Sie auf der Internetseite KFW Bank „455“ bzw. „159“ in der Suchmaske ein. Einrichtungsgegenstände (Kücheneinrichtungen) werden nicht gefördert.