Kostenbeteiligungen an barrierefreien Küchen
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit haben wir hier einige Kostenträger beschrieben, die häufig im Zusammenhang mit der Kostenbezuschussung für barrierefreie Küchen genannt werden. Nicht alle fördern jedoch tatsächlich die Einrichtung einer barrierefreien Küche.
Pflegeversicherung
Fördert bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Unter Anrechnung eines angemessenen Eigenanteils wird eine Maßnahme bis zu einem Betrag von 4000€ gefördert. Allerdings muss die Pflegebedürftigkeit mind. Stufe 1 festgestellt sein. Die Einrichtung einer barrierefreien Küche wird gefördert.
Sozialamt
Fördert Hilfen bei der Ausstattung und zum Erhalt einer Wohnung. Diese Leistungen sind subsidiär (nachrangig), was bedeutet, dass mögliche andere Kostenträger vorrangig in Anspruch genommen werden müssen. Die Leistungen des Sozialamtes sind einkommens- und vermögensabhängig. Unter bestimmten Umständen hilft das Sozialamt auch in seinem Rahmen bei barrierefreien Kücheneinrichtungen.
Berufsgenossenschaften
Als Unfallversicherung u. a. zuständig für alle Berufstätigen, die während der Arbeit (hierzu zählt auch der Arbeitsweg) verunfallen. Die Leistungen beziehen sich auch auf Maßnahmen zur Verbesserung oder zum Erhalt von behindertengerechtem Wohnraum. Dazu zählen auch barrierefreie Küchen.
Rentenversicherungsträger
Es gibt keine Förderleistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Die Leistungen beginnen am Arbeitsplatz und enden an der Hauseingangstür.
KFW Bank
Die Förderbank bezuschusst unter der Nr. 455 „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz, mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren“ und als Kredit unter der Nr. 159, bauliche Maßnahmen mit denen „Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden“. Grundlage ist die DIN 18040-2. Für den einen oder anderen Leser sicherlich interessant. Geben Sie auf der Internetseite KFW Bank „455“ bzw. „159“ in der Suchmaske ein. Einrichtungsgegenstände (Kücheneinrichtungen) werden nicht gefördert.